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Kundenservice

Sie möchten uns Ihren Zähler­stand mitteilen oder haben Fragen zu unseren Gas- und Strom­lieferungen? Nutzen Sie einfach unsere Formulare oder schreiben Sie an service(at)cbenergie.de.

Wenn Sie durch die EnergyCrew betreut werden, können Sie dort auch Ihre persönlichen Ansprechpartner per E-Mail, Telefon oder WhatsApp zu allen Themen mit der CB Energie nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zum laufenden Vertrag

Von wem wird mein Strom- und Gaszähler abgelesen? Anker

Grundsätzlich der Messtellenbetreiber. Diese Firma übermittelt die Daten an die jeweiligen Lieferanten, also z.B. an uns. Zum Lieferbeginn und bei Lieferende lesen Sie den Zähler selbst ab. Zur Kontrolle sollten Sie auch einmal jährlich den Zählerstand festhalten. Ihre Zählerstände, können Sie über diese Seite direkt an uns übermitteln. Noch schneller lässt sich dieses Anliegen in unserem Kundenportal erledigen: serviceportal.cbenergie.de  

Wie bezahle ich die Lieferungen von CB Energie? Anker

Die Zahlung erfolgt ganz bequem per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto. Sie zahlen jeweils zum 1. eines jeden Liefermonats den zu erwartenden durchschnittlichen Monatsverbrauch. Dieser sogenannte Abschlag wird in der Regel auf Basis Ihres Jahresstrom- bzw. Jahresgasverbrauchs errechnet. Sie können Ihren Abschlag jederzeit anpassen lassen, wenn sich bei Ihnen Änderungen ergeben.

Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresrechnung mit Angabe Ihres tatsächlichen Verbrauchs. Wenn der Abschlag zu hoch eingeschätzt wurde, überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben. Bei einem zu niedrigen Abschlag ziehen wir die Differenz von Ihrem Konto ein.

Wie werden die Kubikmeter (m3) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet? Anker

Für Ihre Gas- Jahresverbrauchsabrechnung rechnen wir die Kubikmeter (m3) von Ihrem Gaszähler in Kilowattstunden (kWh) um. Das ist nicht nur fair, sondern auch gesetzlich vorgesehen.

Da Gase physikalischen Grundsätzen wie z.B. Druck und Temperatur unterliegen, weisen wir den Verbrauch auf Ihrer Rechnung in Kubikmetern aus und berechnen für die Abrechnung den Normzustand. Dies erfolgt durch die Multiplikation der verbrauchten Kubikmeter mit der Zustandszahl (wird jeweils kundenspezifisch ermittelt) und dem Brennwert. Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist, und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten ermittelt.

Was passiert, wenn ich eine Zahlungsfrist versäume? Anker

Unsere zuverlässigen Energielieferungen müssen pünktlich bezahlt werden. Wird die fristgerechte Zahlung versäumt, erhalten Sie eine Erinnerung mit einem neuen Termin. Sollten Sie dieser Aufforderung ebenfalls nicht fristgerecht nachkommen, behalten wir uns vor, Ihren Vertrag zu kündigen. Zudem besteht bei entsprechenden Voraussetzungen (vergl. AGB) die Möglichkeit, den Erdgas- bzw. Stromanschluss sperren zu lassen.
 
Lassen Sie es bitte nicht so weit kommen und sprechen Sie uns bei Zahlungsstörungen immer sofort an. Ihre persönlichen Ansprechpartner sind auch bei Problemen gerne für Sie da. Sollten Sie eine unserer Rechnungen einmal nicht zahlen können, prüfen wir gerne eine Stundung oder Ratenzahlung für Sie.

Wie kann ich die Einstellung / Sperrung der Lieferung vermeiden? Anker

Sollten Sie einmal eine Zahlung nicht an uns leisten können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu uns auf. Wir prüfen gern, wie wir Ihnen helfen können. Sollte eine Zahlung auch nicht nach einer Mahnung bezahlt werden, behalten wir uns die Sperrung oder eine Vertragskündigung vor. Bitte lassen Sie es nicht so weit kommen u. reden Sie rechtzeitig mit uns.

Bei einem Vertrag mit wiederholtem Zahlungsverzug können wir diesen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Regelungen hierzu finden Sie in unseren AGB, Pkt. 9.

Liegen die Voraussetzungen für eine Sperrung (vgl. AGB, Pkt. 9) vor, sind wir ebenfalls berechtigt, die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. Unterbrechungen werden spätestens vier Wochen vorher angekündigt u. der betroffene Kunde erhält alle Informationen hierzu per Post.

Wir sind zudem berechtigt, die Lieferung sofort einzustellen u. die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn Lieferungen unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendet wurden. Die Regelungen zum sog. „Energiediebstahl“ finden Sie ebenfalls in unseren AGB.

Habe ich nach dem Vertragsabschluss ein Widerspruchsrecht? Anker

Als Verbraucher (Privatkunde) haben Sie ein Widerspruchsrecht und können den Vertrag binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Was passiert, wenn ich umziehe? Anker

Sie melden uns Ihren Umzug einfach einen Monat vorher über unser Umzugsformular.

Grundbegriffe & Wissenswertes

Wie erhalte ich einen neuen Netzanschluss (Strom, Erdgas)? Anker

Wenn Sie einen Stromnetzanschluss benötigen, wenden Sie sich bitte an den örtlichen Netzbetreiber. Dieser sorgt für Ihren Anschluss an das Versorgungsnetz. Dasselbe gilt für einen Anschluss an das Gasnetz, allerdings werden neue Gebiete kaum noch an das Gasnetz angeschloßen.

 

Wenn Sie den Netzbetreiber an Ihrem Ort nicht kennen, rufen Sie uns an. Für die meisten Orte in unserer Region halten wir erste Informationen der jeweiligen Netzbetreiber für Sie bereit: 0491 96 06 63 01.

Was ist ein Eintarifzähler, was ein Doppeltarifzähler? Anker

Die meisten Stromzähler sind mit einem Zählwerk ausgestattet (Eintarifzähler). Nutzer von Speicher­heizungen und Wärmepumpen oder auch unsere CB Schwachlast Kunden besitzen Stromzähler mit zwei Zählwerken (Doppeltarifzähler). 

Was ist ein Netzbetreiber? Anker

Der örtliche Netzbetreiber betreibt für die Infrastruktur der jeweiligen Kommune das Gas- und/oder Stromnetz. Der Netzbetreiber schließt die Verbrauchsstellen ans Netz an und wartet Anschlüsse und Netze. Die Netzbetreiber sind in der Regel große überregionale Firmen deren Netzgebiet sich über mehrere Bundesländer erstreckt.

Die CB Energie GmbH als Lieferant ist Ihr Vertragspartner und nutzt die Netzinfrastruktur der Netzbetreiber um Erdgas/Strom an Sie zu liefern. Bei einem Lieferantenwechsel fungiert der Netzbetreiber als wichtige Schnittstelle zwischen dem Gas- und Stromlieferanten. Somit ist es auch ausgeschlossen, dass Sie gleichzeitig zwei aktive Lieferverträge besitzen oder es durch einen Wechsel zu Versorgungsunterbrechungen kommen kann.

Was ist die Stromsteuer? Anker

Die Stromsteuer besteuert den Verbrauch von Strom mit derzeit 2,05 ct/kWh.
Alle derzeit bekannten Abgaben, Steuern und Umlagen sind Bestandteil unserer Preise im Tarifrechner. Sollten sich diese später einmal ändern oder neue Belastungen eingeführt, informieren wir Sie immer schriftlich über diese Änderungen.

Was ist die Konzessionsabgabe? Anker

Diese Abgabe fließt an Ihre Kommune, die das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für das Gas- und Stromnetz einräumt. Die Höhe der Abgabe ist unterschiedlich geregelt, aber wir weisen Sie auf den Rechnungen an Sie aus.
Alle derzeit bekannten Abgaben, Steuern und Umlagen sind Bestandteil unserer Preise im Tarifrechner. Sollten sich diese später einmal ändern oder neue Belastungen eingeführt, informieren wir Sie immer schriftlich über diese Änderungen.

Welche Umsatzsteuer muss ich zahlen? Anker

Die Umsatzsteuer - auch Mehrwertsteuer genannt - besteuert den gesamten Erdgas- und Stromumsatz (incl. Abgaben/Steuern). 

Was ist die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)? Anker

Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß dem KWK-G auf die Verbraucher umgelegt.
Alle derzeit bekannten Abgaben, Steuern und Umlagen sind Bestandteil unserer Preise im Tarifrechner. Sollten sich diese später einmal ändern oder neue Belastungen eingeführt, informieren wir Sie immer schriftlich über diese Änderungen.

Was ist die Offshore-Haftungsumlage? Anker

Mit der Umlage übernehmen die Verbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langandauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Wenn diese Umlage erhoben wird, ist sie Bestandteil unserer Rechnungen und wir weisen sie gesondert aus.
Alle derzeit bekannten Abgaben, Steuern und Umlagen sind Bestandteil unserer Preise im Tarifrechner. Sollten sich diese später einmal ändern oder neue Belastungen eingeführt, informieren wir Sie immer schriftlich über diese Änderungen.

Was ist die Umlage für abschaltbare Lasten? Anker

Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen und dafür eine Entschädigung erhalten. Die Übertragungsnetzbetreiber zahlen die Erstattungen aus dieser Umlage.  Wenn diese Umlage erhoben wird, ist sie Bestandteil unserer Rechnungen und wir weisen sie gesondert aus.
Alle derzeit bekannten Abgaben, Steuern und Umlagen sind Bestandteil unserer Preise im Tarifrechner. Sollten sich diese später einmal ändern oder neue Belastungen eingeführt, informieren wir Sie immer schriftlich über diese Änderungen.

Was ist die Umlage nach § 19? Anker

Stromintensive Betriebe erhalten eine Befreiung von den Netzentgelten. Die daraus entstehenden Kosten werden mit dieser Umlage auf die anderen Stromnutzer umgelegt.

Wenn diese Umlage erhoben wird, ist sie Bestandteil unserer Rechnungen und wir weisen sie gesondert aus.
Alle derzeit bekannten Abgaben, Steuern und Umlagen sind Bestandteil unserer Preise im Tarifrechner. Sollten sich diese später einmal ändern oder neue Belastungen eingeführt, informieren wir Sie immer schriftlich über diese Änderungen.

Was ist der CO2-Preis beim Erdgas? Anker

Bezogen auf den CO2-Ausstoß beim Verbrennen von Erdgas ergibt sich eine Abgabe in ct/kWh. Die Kosten entstehen durch den Erwerb von Emissionszertifikaten im deutschen Emissionshandel. Die Abage ändert sich jährlich aufgrund sich ändernder Zertifikatpreise und Emssionen pro kWh Erdgaseinsatz.

Woraus besteht Erdgas? Anker

Erdgas ist ein Naturprodukt, das unter der Erde lagert. Erdgas besteht hauptsächlich aus Methan und ist daher hochentzündlich. Das Gas ist ungiftig, meist geruchslos und leichter als Luft. Erdgas wird in Deutschland, den Niederlanden und anderen Teilen Europas gewonnen. Teilweise wird verflüssigtes Erdgas auch von anderen Kontinenten zu uns transportiert.

Für den Fall eines Lecks in einer Gasleitung wird dem Gas ein intensiver Duftstoff beigemischt. Erdgas riecht bei uns daher so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase Alarm, ist das allerdings noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte.

Was ist zu tun, wenn es im Haus nach Gas riecht? Anker

Erdgas riecht durch einen beigemischten Duftstoff sehr intensiv faulig. Nehmen Sie Gasgeruch wahr, bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:

Keine Flammen, keine Funken!

Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen!

Fenster auf!

Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten - Funkenbildung!

Gashahn zu!

Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen.

Mitbewohner warnen!

Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.

Netzbetreiber anrufen - von außerhalb des Hauses!

Der Bereitschaftsdienst Ihres Netzbetreibers ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und schnell zur Stelle. Im Notfall wählen Sie den Notruf: 112. Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!

Weitere Informationen zur Sicherheit & Umwelt: www.dvgw.de/gas