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Entlastungspakete für Energie

In Deutschland wurden umfangreiche Entlastungspakete mit einem Volumen von fast 300 Milliarden Euro geschnürt. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen in dieser Zeit unterstützt, Energiekosten gedämpft und Arbeitsplätze gesichert werden. Einen Überblick über alle Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

Was sind die Strom- und Gaspreisbremsen?

Die Strom- und Gaspreisbremsen sind ein Hilfspaket, das die Kilowattstundenpreise für Strom und Gas für den Verbraucher im Lieferjar 2023 begrenzt. Wir berücksichtigen diese Preisbremsen in Ihren Verträgen mit uns und beantragen diese Subventionen für Sie. Für die Gewährung von staatlichen Subventionen (Beihilfen) gibt es in der EU Höchstgrenzen pro Unternehmen und betroffene Unternehmen haben zu prüfen, dass ihre Entlastungssumme diese Grenzen nicht übersteigt.

Wie funktioniert die Strompreisbremse? Anker

Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird in 2023 daher mit 40 Cent/kWh gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Jahresverbrauchs, welcher von Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt wird. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, wird der vertragliche vereinbarte Arbeitspreis gefordert.

Von den Entlastungen profitieren Sie automatisch: Wir, als Ihr Energieversorger, haben Ihren Stromabschlag im Januar und Februar 2023 zunächst in unverminderter Höhe gefordert. Zum Stichtag 01.03.2023 wird der Entlastungsbetrag für März auf der oben erläuterten Grundlage berechnet und im selben Monat auch so gefordert. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate behalten dabei ihre Gültigkeit.

Der berechnete Entlastungsbetrag wird Ihnen im März 2023 rückwirkend für Januar und Februar auf Ihrem Kundenkonto gutschrieben. Dazu erhalten Sie zwei separate Rückerstattungen, aus deren Verwendungszweck jeweils der betreffende Monat hervorgeht. Ohne vorliegende Bankverbindung erfolgt die Verrechnung in der nächsten Verbrauchsabrechnung.

Wie funktioniert die Strompreisbremse über 30.000 kWh p.a.? Anker

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 kWh p.a, welcher von Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt wird, liegt der gedeckelte Arbeitspreis in 2023 bei 13 Cent (Netto-Energiepreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs aus dem Kalenderjahr 2021. Sie bezahlen für den darüberliegenden Verbrauch der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Von den Entlastungen profitieren Sie automatisch: Wir, als Ihr Energieversorger, haben Ihren Stromabschlag im Januar und Februar 2023 zunächst in unverminderter Höhe gefordert. Zum Stichtag 01.03.2023 wird der Entlastungsbetrag für März auf der oben erläuterten Grundlage berechnet und im selben Monat auch so gefordert. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate behalten dabei ihre Gültigkeit.

Der berechnete Entlastungsbetrag wird Ihnen im März 2023 rückwirkend für Januar und Februar auf Ihrem Kundenkonto gutschrieben. Dazu erhalten Sie zwei separate Rückerstattungen, aus deren Verwendungszweck jeweils der betreffende Monat hervorgeht. Ohne vorliegende Bankverbindung erfolgt die Verrechnung in der nächsten Verbrauchsabrechnung.

Wie funktioniert die Strompreisbremse bei monatlicher Abrechung (RLM)? Anker

➢ Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Sie bezahlen für den darüberliegenden Verbrauch den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

➢ Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Die erste Verrechnung erfolgt in der Monatsabrechnung für Januar 2023. So wird die Verrechnung bis Dezember 2023 fortgeführt.

➢ Was gilt, wenn ein Vertrag startet bzw. endet?

Sollte innerhalb des Jahres 2023 ein Vertrag enden, benötigt Ihr neuer Versorger eine Kopie der Schlussrechnung auf der das berechnete Kontingent ausgewiesen wird. Ohne diesen Nachweis kann keine Gutschrift des Entlastungsbetrags erfolgen.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse? Anker

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine wird der Gaspreis in 2023 mit 12 Cent/kWh gedeckelt.

Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 vorliegenden Jahresverbrauchs gilt der gedeckelte Preis. Für den restlichen Verbrauch wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gefordert. Deshalb lohnt sich Energiesparen für Sie auch weiterhin. Wenn Sie weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs benötigen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe.

Von den Entlastungen profitieren Sie automatisch: Wir, als Ihr Energieversorger, haben Ihren Gasabschlag im Januar und Februar 2023 zunächst in unverminderter Höhe gefordert. Zum Stichtag 01.03.2023 wird der Entlastungsbetrag für März auf der oben erläuterten Grundlage berechnet und von der regulären Abschlagsforderung abgezogen. Somit wird im März 2023 bereits der verminderte Abschlag gefordert. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate behalten dabei ihre Gültigkeit.

Der berechnete Entlastungsbetrag wird Ihnen im März 2023 rückwirkend für Januar und Februar auf Ihrem Kundenkonto gutschrieben, sofern ein Lastschriftmandat vorliegt. Dazu erhalten Sie zwei separate Rückerstattungen, aus deren Verwendungszweck jeweils der betreffende Monat hervorgeht. Ohne vorliegende Bankverbindung erfolgt die Verrechnung in der nächsten Verbrauchsabrechnung.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse bei monatlicher Abrechnung (RLM)? Anker

Eine befristete Gaspreisbremse soll der von den hohen Preisen betroffenen Industrie (Großkunden) dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen der vereinbarte Arbeitspreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser. Das Gesetz sieht vor, dass Entnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden nur unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen für die Soforthilfe berechtigt sind:

1. Das Erdgas wird überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohneigentumsgesetzes bezogen

2. Zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen

3. Staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wirtschafts- und Forschungsbereichs

4. Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder anderer Leistungsanbieter

Sollte eine dieser Voraussetzungen zutreffen, benötigen wir dazu von Ihnen spätestens bis zum 17.03.2023 zwingend eine Information in Textform, um Ihnen die Entlastungsbeträge gutschreiben zu können. Sofern Sie berechtigt sind und einen Nachweis erbracht haben, wird der Entlastungsbetrag Anfang Februar 2023 kalkuliert und in Ihrem Kundenkonto rückwirkend gutgeschrieben. Die erste Verrechnung erfolgt in der Monatsabrechnung für Januar 2023. So wird die Verrechnung bis Dezember 2023 fortgeführt.

➢ Ab wann gilt die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse gilt für alle berechtigte Gaskundinnen und Gaskunden zu Beginn des Jahres 2023.

➢ Was gilt, wenn ein Vertrag startet bzw. endet?

Sollte innerhalb des Jahres 2023 ein Vertrag enden, benötigt Ihr neuer Versorger eine Kopie der Schlussrechnung auf der das berechnete Kontingent ausgewiesen wird. Ohne diesen Nachweis kann keine Gutschrift des Entlastungsbetrags erfolgen.

Höchstgrenzen und Meldepflichten Anker

Für beide Energiepreisbremsen gelten beihilferechtliche Höchstgrenzen (§ 9 Strom-Preisbremse-Gesetz, § 18 Gas- und Wärme-Preisbremsen-Gesetz), für die bestimmte Meldepflichten zu beachten sind.

Demnach gilt: Absatz 1 (beider Paragraphen): Wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen ist, darf die Entlastungssumme für sämtliche Netzentnahmestellen des Letztverbrauchers und sämtliche Netzentnahmestellen von den mit dem Letztverbraucher verbundenen Unternehmen vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben insgesamt nicht übersteigen und wir empfehlen alle Kunden dringend sich über die Höchstgrenzen und Meldepflichten zu informieren.

Für Fragen steht Ihnen bei uns auch Ihr bekannter Ansprechpartner zur Verfügung.

Soforthilfe Energiepreise - Erdgas Dezember 2022

Die Bundesregierung hat das „Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ beschlossen.

Bedeutet für Sie: Im Dezember 2022 musste für Gas kein Abschlag an CB Energie bezahlt werden. Zur Finanzierung werden Mittel des Bundes genutzt.

Wie berechnet sich die „Soforthilfe Energiepreise“?

1/12 Ihres im September bekannten Jahresverbrauchs multipliziert mit Ihrem im Dezember gültigen Arbeitspreis plus die monatliche Grundgebühr.

Sparen lohnt sich weiterhin!

Die Gasverbraucher in der Europäischen Union haben in den letzten Monaten kräftig gespart und der Verbrauch reduzierte sich damit in allen Ländern spürbar. Das hilft durch die Energiekrise zu kommen und lohnt sich auch finanziell – auch in Deutschland. Zwar werden in Deutschland große Kontingente für die Gasverbraucher subventioniert, aber jede gesparte Kilowattstunde schont auch weiterhin den Geldbeutel. Also machen Sie weiter mit und sparen Sie Energie.